Genau wie Privatpersonen sind auch Unternehmen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben: die betriebliche Steuererklärung. Sie dient als Bemessungsgrundlage für die festzusetzende Steuer und besteht zumeist aus insgesamt sieben Teilerklärungen. Dabei handelt es sich um die Umsatzsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung, die Körperschaftssteuererklärung, die Kapitalertragssteuer-Anmeldung, die Zerlegungserklärung, die einheitliche- und gesonderte Feststellungserklärung sowie um den Antrag auf Investitionsgrundlage. 

Ihre Vorteile

Die betriebliche Steuererklärung und der Jahresabschluss gehen in der Regel Hand in Hand miteinander. Es macht also Sinn, uns mit beidem zu beauftragen, da der Jahresabschluss bereits relevante Zahlen für die betriebliche Steuererklärung liefert. Ein weiterer Vorteil, der sich ergibt, wenn Sie Ihre betriebliche Steuererklärung von einem Steuerberater durchführen lassen, ist die verlängerte Abgabefrist. Wir verfügen über umfangreiche Fachkenntnisse und kennen die geltenden steuerlichen Regelungen, die zu einer Reduzierung der Steuerlast führen. Lassen Sie sich von uns beraten und profitieren von unserem Knowhow.

Unser Leistungsangebot

  • Anfertigung der betrieblichen Steuererklärung inklusive aller Teilerklärungen
  • Berücksichtigung aktueller Steuergesetze
  • Berücksichtigung der individuellen Situation eines Unternehmens
  • Steueroptimierung

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Der Jahresabschluss – wir übernehmen die fristgerechte Erstellung und Übermittlung und bieten Ihnen zusätzlich eine umfassende steuerliche Beratung.