Vermögenswerte zu verschenken oder zu vererben, unterliegt in Deutschland dem Steuerrecht. Dabei gibt es Freibeträge, die für einen bestimmten Zeitraum gelten und die abhängig vom Verwandtschaftsgrad sind. So haben direkte Verwandte wie Eltern oder Kinder zum Beispiel einen höheren Freibetrag als Geschwister untereinander oder Nichten und Neffen. Um Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer möglichst zu sparen, ist eine frühzeitige steuerliche Beratung sinnvoll.
Ihre Vorteile
Im Erbfall kann die Erbschaftsteuer ein Unternehmen in Schieflage bringen. Deshalb ist eine frühzeitige Planung wichtig, um diese zu minimieren und den Fortbestand zu sichern. Wir unterstützen Sie dabei, die Schenkungsteuer zu minimieren, wenn Sie zum Beispiel Ihr Unternehmen oder Teile davon frühzeitig übertragen wollen. Auch wenn Sie etwas geerbt haben, prüfen wir, welche Möglichkeiten der Steuerreduzierung es gibt. Lassen Sie sich von uns beraten – besser früher als später.
Unser Leistungsangebot
- Erbschaftsteuererklärung
- Schenkungssteuererklärung
- Beratung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Berechnung potenzieller Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Strategieentwicklung zur Vermeidung oder Minimierung von Erbschaft- und Schenkungsteuer