Alle Menschen, die in Deutschland leben und Einkommen erzielen sind verpflichtet, Einkommensteuer zu zahlen. Diese wird bei nichtselbstständiger Arbeit jeden Monat direkt vom Arbeitgeber gemäß der mitgeteilten Steuerklasse an das Finanzamt gezahlt. Wer nun denkt, damit sei doch alles geregelt, unterliegt leider einem Trugschluss. Es gibt Situationen, wenn Sie zum Beispiel Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld bezogen haben, in denen Sie verpflichtet sind eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Denn bei solchen Leistungen wurde die Steuer nicht korrekt berücksichtigt – Sie müssen unter Umständen Steuern nachzahlen. Hier sollten Sie Wert auf die Erfahrungen eines Steuerberaters legen, damit Sie nicht zu viel nachzahlen.
Zudem ist es für jeden Steuerpflichtigen ratsam, die gezahlten Steuern überprüfen zu lassen, denn abseits der Standardberechnungen gibt es viele Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren. Diese hängen von der individuellen Situation ab und können zu teils erheblichen Steuerrückzahlungen führen.
Wir sind erfahrene Steuerberater und kennen das Steuerrecht mit all seinen Facetten. Lassen Sie Ihre Einkommensteuererklärung von uns durchführen – so holen Sie das Beste aus Ihrer privaten Steuererklärung heraus.
Ihre Vorteile
Das Steuerrecht ist sehr komplex, sodass ein Laie nicht alle Möglichkeiten, Steuern zu sparen, kennen kann. Wir überprüfen Ihre Einnahmen und die steuerrelevanten Ausgaben und geben Ihnen Hinweise, welche Ausgaben Sie zusätzlich steuerlich geltend machen können. Sie können sich darauf verlassen, dass wir stets auf dem aktuellen Kenntnisstand sind und alle für Ihre individuelle Situation relevanten Fakten berücksichtigen. Wir sind erfahrene Steuerberater und kennen das Steuerrecht mit all seinen Facetten. Lassen Sie Ihre Einkommensteuererklärung von uns durchführen – so holen Sie das Beste aus Ihrer privaten Steuererklärung heraus. Machen Sie Schluss mit zu viel gezahlten Steuern – nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Unser Leistungsangebot
- Einkommensteuererklärung inkl. aller Bestandteile wie:
- Einkünfte aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Nebentätigkeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus anderen Einnahmequellen, sonstige Transaktionen