Im nächsten Jahr müssen Steuersünder mit härteren Strafen rechnen. Die Zahl der Selbstanzeigen bei den Finanzämtern ist deshalb bundesweit vor dem Jahreswechsel noch einmal angestiegen. Eine gute Entwicklung für die Steuerfahndung. Trotzdem werden die Beamten auch im kommenden Jahr ausrücken, um mutmaßliche Steuerhinterzieher zu überführen. Wie Betroffene sich im Ernstfall verhalten sollten, um sich nicht selbst zu schaden, habe ich hier für sie die grundlegendsten Verhaltensregeln zusammengefasst.

Wer seine Rechte kennt, kann sie besser durchsetzen.
Eine Hausdurchsuchung ist für die Betroffenen immer eine sehr belastende Situation. Die Menschen befinden sich dann in einer emotionalen Ausnahmesituation, in der sie leicht Fehler machen, die sie später unter Umständen teuer bezahlen müssen. Die Beamten der Steuerfahndung werden für Hausdurchsuchungen speziell geschult. Darum stehe ich Interessenten und Betroffenen als Ratgeber zur Seite. Denn, wer seine Rechte kennt, kann sie besser durchsetzen.

Hausdurchsuchung – nicht am Montag oder Freitag
Die Steuerfahnder überraschen die Verdächtigen. Sie kommen unangemeldet, meist in den frühen Morgenstunden, in der Hoffnung eine spontane Aussage zu erlangen. Deshalb ist es wichtig Ruhe zu bewahren und keine Aussagen zur Sache zu machen. Für eine Selbstanzeige ist es dann sowieso schon zu spät. Unbedachte Äußerungen können deshalb nur noch schaden. Am Montag und am Freitag gibt es übrigens nur sehr selten Hausdurchsuchungen. Die Vorbereitungen von Seiten der Steuerfahndung sind für einen Montag oft zu zeitaufwendig und die Durchsuchungen selbst dauern oft bis in den späten Nachmittag hinein – ungünstig für einen Freitag, an dem viele Beamte gerne mittags schon Feierabend machen.

Beschlagnahme
Werden bei einer Durchsuchung Beweise für eine Steuerstraftat gefunden, können die Beamten der Steuerfahndung diese beschlagnahmen. Betroffene sollten die gefundenen Beweisstücke nicht freiwillig herausgeben, sondern auf einer „Beschlagnahme“ bestehen, empfehle ich. Denn nur dann können wir gegen die Beschlagnahme rechtlich vorgehen. Machen Sie eine Kopie der Unterlagen, bevor die Steuerfahndung diese mitnimmt. Achten Sie darauf, dass alle beschlagnahmten Gegenstände im Protokoll aufgeführt sind.

Noch einmal in Kürze!

So verhalten Sie sich richtig, wenn die Steuerfahndung klingelt:
1. Bewahren Sie Ruhe
2. Machen Sie keine Aussagen zur Sache
3. Geben Sie Beweisstücke nicht freiwillig heraus
4. Bestehen Sie auf eine „Beschlagnahme“ der Beweisstücke
5. Machen Sie eine Kopie vor der Beschlagnahmung
6. Achten Sie darauf, dass alle Beweisstücke im Protokoll aufgeführt sind

Steuerehrlichkeit
Ich meine, wer Steuern hinterzieht, sollte dafür bestraft werden. Das Problem in der Praxis ist oft nur, dass Mandanten unter Druck Aussagen machen, die sie fälschlicherweise zu Steuersündern machen können. Diese Aussagen später zu berichtigen ist sehr schwer. Darum mache eine präventive Beratung durchaus Sinn. Nehmen Sie gern Kontakt mit mir auf.

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